Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Kunden bei dem Online-Shop der SWOBBEE GmbH, Johann-Hittorf-Straße 8, 12489 Berlin, tätigen.
(2) Das Angebot in unserem Online-Shop richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Das nachfolgend unter Ziffer 10. ausgeführte Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nur für Verbraucher.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Wir betreiben ein Servicetelefon unter der Nr. +49 30 587047040

Die aktuelle Servicenummer befindet sich auf unserer Webseite www.swobbee.com, auf den von uns betriebenen Swobbee Stations (Akku-Wechsel/-Ladestationen) 
und auf der Rückseite unserer RFID-Zugangskarten. 

Der Mailkontakt lautet: service@swobbee.com

2. Registrierung als Kunde


(1). Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem registrieren zu lassen. 
Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.
(2). Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(3). Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Vertragsschluss, Preise, Produktangaben und Swobbee-Stationen Bestand

(1) Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Soweit wir anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versenden, stellt dies noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Ein (Miet-/Kauf-)Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Angebots erklären oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung aussondern und an den Kunden versenden.
(2) Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch. Der Versand der Rechnung erfolgt, sofern nicht anderweitig vereinbart, per E-Mail. 
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.
(4) In unserem Online-Shop angegebene Maße und Gewichte sind immer Circa-Angaben. Technische Änderungen sowie Farb- oder Ausstattungsdetailänderungen sind möglich. Solche Abweichungen berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung, es sei denn, dass sich der Vertragsgegenstand dadurch grundlegend verändert.
(5) Wir übernehmen keine Gewähr für den (Fort-) Bestand einzelner Swobbee Stations. Die aktuellen Standorte der Swobbee Stations sind auf einer Karte abrufbar unter: https://admin.swobbee.io/ 

4. Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) In unserem Online-Shop sind die für den jeweiligen Kunden auswählbaren Zahlungsmethoden jeweils angegeben. 
(2) Wenn nicht anders geregelt, sind alle Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten. 
(3) Für den Fall der Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Kunden versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. die Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Wir können ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. 

6. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die in unserem Angebot ausgewiesenen Lieferfristen sind unverbindlich. 
(3) Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 
Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
(4) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
(4) Wir werden von unserer Leistung frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
(4) Sofern Vorkasse vereinbart ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. 
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen, sofern er kein Interesse an der Teillieferung hat.

7. Allgemeine Bestimmungen für Mietverträge

(1) Mietgegenstand
Dem Vertragspartner wird der Mietgegenstand zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Eine Nutzung ist nur durch vom Vertragspartner autorisierte Personen gestattet.
SWOBBEE bleibt Alleineigentümer des Mietgegenstandes einschließlich Zubehör. Der Vertragspartner darf den Mietgegenstand nicht an unautorisierte Dritte weitergeben, nicht übereignen oder dinglich belasten, verkaufen oder verschenken. Eine Weitervermietung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 
Der Vertragspartner hat – sofern nicht anders vereinbart – keinen Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Exemplars des Mietgegenstandes. SWOBBEE kann aus jedem Grund auch bei bestehendem Vertrag den Mietgegenstand durch einen gleichartigen und gleichwertigen oder besseren anderen Gegenstand austauschen.
(2) Miete, Preisänderungen
Der Mietpreis ist die Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes.
Die Miete ist im Nachhinein für den Zeitraum, für den die Miete vereinbart ist, zu entrichten, eine Monatsmiete am letzten Kalendertag eines Monats, eine Wochenmiete am letzten Tag der Mietdauer für eine Woche.
Wird die Miete nicht am festgelegten Termin gezahlt, gerät der Vertragspartner in Verzug. Ist ein Lastschrifteinzug vereinbart, gilt ebenfalls Verzug, wenn der Lastschrifteinzugsversuch seitens SWOBBEE im Fälligkeitszeitpunkt scheitert. Vertragspartner und SWOBBEE können eine entsprechende Änderung der Miete verlangen,
a) wenn sich die Bezugspreise, Materialkosten oder der sonstige Aufwand von SWOBBEE im Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Auftrages nach Vertragsabschluss ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen,
b) bei einer Änderung des Umsatz- oder Versicherungssteuersatzes oder bei Einführung neuer Abgaben für die hiervon betroffenen Mieten.
c) sollte die Retourenquote des Kunden aufgrund unsachmäßigen Gebrauchs über 50% der üblichen Retourenquote liegen, ist Swobbee berechtigt den Mietpreis entsprechend anzupassen.
Soweit nicht abweichend vereinbart, wird das Entgelt dem Vertragspartner monatlich berechnet und mittels SEPA-Lastschriftverfahren von SWOBBEE eingezogen.
(3) Kündigung
Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch SWOBBEE gilt auch,
(i) wenn sich die Vermögenslage des Vertragspartners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht,
(ii) wenn der Vertragspartner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung der Mietraten oder eines nicht unerheblichen Teils der Mietraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Zahlung der Mietraten in Höhe eines Betrages in Verzug gerät, der die Mietraten für zwei Monate erreicht.
iii) bei dauerhafter Beschädigung oder fehlerhafte Nutzung des Mietgegenstandes
iv.) wenn SWOBBEE die Bereitstellung von ausreichenden Ersatz-Mietgegenständen aufgrund externer Umstände, beispielsweise wegen der Einstellung der Produktion des jeweiligen Modells, nicht gewährleistet kann.
Zwingende sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben gleichfalls unberührt.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit gibt der Vertragspartner den Mietgegenstand sowie etwaige hiermit im Zusammenhang stehende Unterlagen und Zubehörteile sauber und in einem ordentlichen Zustand unverzüglich an SWOBBEE zurück. Sollte der Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß zurückgegeben werden, kann SWOBBEE eine Gebühr für die Reinigung oder Reparatur bzw. Instandsetzung in Rechnung stellen. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens des Mietgegenstands, kann SWOBBEE eine Gebühr für den Ersatz und die Entsorgung (externe nachweisbare Kosten zuzüglich 10% Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch 50 EUR) erheben. SWOBBEE wird den Vertragspartner darüber und über die Kosten in Kenntnis setzen.
Die Rückgabe erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, am Geschäftssitz von SWOBBEE, derzeit in der Johann-Hittorf-Straße 8 in 12489 Berlin, in Absprache mit SWOBBEE.
Sollte die Rückgabe nicht fristgerecht erfolgen, kann SWOBBEE eine pauschale Gebühr in Höhe der zweifachen Miete für den Zeitraum erheben, den der Vertragspartner mit der Rückgabe in Verzug ist.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist SWOBBEE, außer im Fall einer Kündigung gemäß vorheriger Ziffer iv), berechtigt, die für die Gesamtmietdauer noch ausstehenden Mieten, abgezinst mit 3-Monats-EURIBOR zuzüglich 1% zuzüglich eines etwaig anfallenden Vorfälligkeitsschaden von SWOBBEE als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Beträge werden sofort fällig und zahlbar.
(4.) Sorgfaltspflichten, Haftung des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Mietgegenstand. Dies beinhaltet die ausschließliche Nutzung zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und die ordnungsgemäße Lagerung. SWOBBEE wird hierzu entsprechende Wartungsvorschriften, Unterlagen bzw. ein Betriebshandbuch zur Verfügung stellen sowie ggf. eine Einweisung zur sachgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstands vornehmen, die vom Vertragspartner schriftlich bestätigt werden muss. SWOBBEE betreibt hierzu ein Servicetelefon und einen Mailkontakt gemäß Ziffer A. 3. Der Vertragspartner wird den Mietgegenstand vor Beeinträchtigungen bewahren und keiner Gefährdung aussetzen sowie dafür sorgen, dass von dem Mietgegenstand und dessen Nutzung keine Gefährdung ausgeht.
Am Mietgegenstand dürfen keine technischen oder sonstigen Veränderungen vorgenommen werden. Optische Veränderungen des Mietgegenstandes, z.B. Beklebungen, sind nur nach vorheriger Genehmigung von SWOBBEE zulässig.
Der jeweilige Mietgegenstand ist ausschließlich in der Form zu lagern und elektrisch zu laden, wie es im Betriebshandbuch ausgewiesen ist oder dem Vertragspartner auf sonstige Weise mitgeteilt wird. Darüber hinaus gehende Lagerungsorte sind SWOBBEE in Textform anzuzeigen und vor der Lagerung genehmigen zu lassen. 
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mietgegenstand vor Rückgabe an SWOBBEE zerstört, beschädigt, verändert, verschmutzt, unsachgemäß gelagert oder geladen wird oder gestohlen wird oder sonst wie abhandenkommt. Insbesondere haftet der Vertragspartner für Schäden, die durch unsachgemäße und unrechtmäßige Behandlung des Mietgegenstands entstehen. Der Vertragspartner haftet dann nicht, soweit er den Schaden nicht zu vertreten hat und er dies gegenüber SWOBBEE nachweist. SWOBBEE behält sich vor, den Schaden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% mindestens jedoch 50 EUR in Rechnung zu stellen. 
Bei Verlust einer RFID-Zugangskarte muss diese von SWOBBEE gesperrt werden und eine neue aktiviert werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € fällig.
Soweit Dritte wegen eines unsachgemäßen Gebrauchs des Mietgegenstands oder einer dadurch bedingt von diesem ausgehenden Gefährdung Ansprüche gegen SWOBBEE geltend machen, stellt der Vertragspartner SWOBBEE hiermit auf erstes Anfordern frei, soweit der fragliche Gebrauch oder die fragliche Gefährdung vor der Rückgabe an SWOBBEE liegt.
Der Vertragspartner trägt die Kosten für die Abwehr der Inanspruchnahme von SWOBBEE durch Dritte, die nicht von SWOBBEE verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
Ansprüche, die dem Vertragspartner wegen einer Beschädigung oder sonstigen Beeinträchtigung des Mietgegenstands gegen Dritte zustehen, tritt er an SWOBBEE ab. Unabhängig hiervon haftet der Vertragspartner jedenfalls eigenständig gesamtschuldnerisch.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, vor jedem Gebrauch die Mietsache auf offensichtliche Schäden oder Mängel zu untersuchen und die Funktionsfähigkeit unverzüglich zu überprüfen. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, Verluste, Schäden und Störungen an dem Mietgegenstand sowie geltend gemachte Ansprüche Dritter auf den Mietgegenstand unverzüglich an SWOBBEE in Textform oder telefonisch an die Servicenummer (vgl. Ziffer A. 3.) zu melden.
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Vandalismus, Wildschaden oder einem sonstigen Fall der Beschädigung durch Dritte hat der Vertragspartner zusätzlich unverzüglich die Polizei und SWOBBEE gemäß Ziffer A. 3. zu verständigen.
Siehe ergänzend auch Ziffer B. III. 2.
(5.) Gewährleistung
SWOBBEE ist verpflichtet, den Mietgegenstand in einem für die Nutzung geeigneten Zustand zu übergeben. Treten nachträglich Mängel auf, sind diese vom Vertragspartner SWOBBEE unverzüglich anzuzeigen. SWOBBEE ist verpflichtet, nach seiner Wahl den Mangel so bald wie möglich zu beheben oder einen anderen mindestens gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.
SWOBBEE trägt alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, jedoch nicht solche Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Mietgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, sowie bei unsachgemäßem und unrechtmäßigem Gebrauch.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der SWOBBEE auf Schadensersatz für bei Überlassung des Mietgegenstandes vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.

8. Besondere Bestimmungen zu Akku-Mietverträgen –Battery as a Service (“BaaS”) 

(1.) Vertragsgegenstand und Haftung
Im Betriebshandbuch sind die bestimmungsmäßige Nutzung, insbesondere die technischen Spezifikationen und Einschränkungen des Mietgegenstandes, sowie die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Lagerung definiert.
Der Vertragspartner haftet in Höhe einer Selbstbeteiligung von 150 EUR zzgl. Bearbeitungsgebühr pro Versicherungsfall für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand oder eine Zugangskarte vor der Rückgabe an SWOBBEE zerstört, beschädigt, verändert oder gestohlen wird oder sonst wie abhandenkommt. Insbesondere haftet der Vertragspartner für Schäden, die durch unrechtmäßige oder unsachgemäße Behandlung des Vertragsgegenstands entstehen. Schäden beinhalten beispielhaft – nicht abschließend – folgende Sachverhalte:
- Fallenlassen des Akkus
- Tiefenentladung des Akkus
- Ladung des Akkus mit einem falschen Ladegerät
- Eigene Reparatur oder Öffnung des Akkus
- Nichtmeldung einer Störung an der Batterie 
(2.) Mietdauer, Kündigung
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot. Die Kündigung hat mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich zu erfolgen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Vertragsdauer ist ausgeschlossen. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag revolvierend automatisch jeweils um die gleiche Zeit der ersten Mietdauer stillschweigend.
(3.) Aufladung und Austausch von Akkus
a. Kompatible Akkus mit der Swobbee Station
Die Kompatibilität der Akkus ergibt sich aus dem Angebot. Während der Laufzeit des Vertrages kann die Kompatibilität der Akkus per Nachtrag zum Angebot erweitert werden. Mietakkus, die mit der Swobbee Station kompatible sind, sind folgendermaßen zu behandeln:
Die Swobbee Stationen sind der ausschließliche Lagerungs- und Ladungspunkt dieser Akkus, falls nicht, im Ausnahmefall schriftlich, anderweitig vereinbart, wie zum Beispiel in einem Mietladegerät von SWOBBEE.
Der Vertragspartner erkennt an, dass die Verfügbarkeit von voll aufgeladenen Mietakkus von der Nutzungsfrequenz der Swobbee Stationen abhängt. SWOBBEE übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit von voll aufgeladenen Mietakkus an den Swobbee Stationen, bemüht sich jedoch, die Akkus immer in einem Ladezustand von mindestens 75% zur Verfügung zu stellen.
Die Zugangsberechtigung zu den Swobbee Stationen erfolgt mittels einer App oder RFID-Zugangskarte, die auf den autorisierten Vertragspartner bzw. dessen autorisierte Personen kodiert ist und zu Beginn der Vertragslaufzeit an diesen ausgehändigt wird. Mit der Zugangskarte kann der Vertragspartner die Swobbee Station öffnen und leere Mietakkus laden oder, abhängig von deren Verfügbarkeit, gegen geladene Mietakkus tauschen. Weitere RFID-Zugangskarten oder App-Zugänge können gegen zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,00 € ausgegeben werden.
Es können für den Vertragspartner beziehungsweise dessen autorisierte Personen mehrere Zugangskarten oder App-Zugänge ausgestellt werden. Der Vertragspartner steht für das Verhalten dieser Nutzer vollumfänglich sowie für sein eigenes Verhalten ein. Sollte der Vertragspartner die Möglichkeit haben durch einen Administrator-Account eigene App-Zugänge zu erstellen, so steht er auch für diese App-Zugänge ein und haftet für diese.
Sobald eine Swobbee Station im Umkreis von 3 km von der Vertragsadresse des Vertragspartners eingerichtet wird, ist ein von SWOBBEE gemietetes Ladegerät an SWOBBEE unverzüglich herauszugeben und die Ladung über die Swobbee Station durchzuführen. Der Tarif wird automatisch, ohne weitere Ankündigung, angepasst.
Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen SWOBBEE und Vertragspartner ist der Zugang zu und die Nutzung der in den Swobbee Stationen verteilten Mietakkus gegen Entgelt.
SWOBBEE übernimmt keine Gewähr für den (Fort-) Bestand einzelner Swobbee Stations. Die aktuellen Standorte der Swobbee Stations sind auf einer Karte abrufbar unter: https://admin.swobbee.io/
b. Sonstige Mietakkus
Sämtliche nicht ausdrücklich unter Ziffer 3a aufgeführte Akkus gelten als sonstige Mietakkus. Sonstige Mietakkus sind ausschließlich über die hierfür von SWOBBEE zur Verfügung gestellten Mietladegeräte aufzuladen - falls nicht, im Ausnahmefall schriftlich, anderweitig vereinbart.
SWOBBEE behält sich vor, die Swobbee Stationen für weitere Mietakkus kompatibel zu machen. Sofern der Vertragspartner einen sonstigen Mietakku mietet, dessen Kompatibilität mit den Swobbee Stationen geändert hat, wird SWOBBEE den Vertragspartner informieren. Danach gelten für diese Mietakkus automatisch zwingend die vorbezeichneten Bestimmungen Ziffer 3a. Es gelten automatisch die für die Nutzung der Swobbee Stationen gültigen Tarife bis zu einer Überschreitung des entsprechenden Nutzungsvolumens gilt zunächst automatisch der Basic Tarif. 

9. Besondere Bestimmungen zu sonstigen Mietverträgen – SWOBBEE Leihgeräte 

(1.) Vertragsgegenstand
SWOBBEE vermietet sonstige Leihgeräte, wie z.B. (motorisierte) Fahrzeuge, E-Bikes (nachfolgend nur „Fahrzeuge“ genannt) oder auch Ladegeräte für Akkus. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen SWOBBEE und Vertragspartner ist dieser Leihgeräte.
(2.) Sorgfaltspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner haftet in Höhe einer Selbstbeteiligung von 350,00 € für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand vor der Rückgabe an SWOBBEE zerstört, beschädigt, verändert oder gestohlen wird oder sonst wie abhandenkommt. Insbesondere haftet der Vertragspartner für Schäden, die durch unsachgemäße oder unrechtmäßige Behandlung des Vertragsgegenstands entstehen.
Der Vertragspartner hat den Vertragsgegenstand beim Abstellen gegen Diebstahl oder unbefugte Nutzung zu sichern. Bei einem Fahrzeug muss der Vertragspartner immer die Lenkradsperre aktivieren.
Der Vertragspartner hat für die notwendige Wartung, Pflege und Instandsetzungsarbeiten am Vertragsgegenstand zu sorgen und die Kosten dafür im Rahmen seiner Eigenbeteiligung zu tragen. Vom Vertragspartner verursachte Schäden sind im Rahmen seiner Eigenbeteiligung und innerhalb der Mietdauer zu beseitigen. Ausgenommen davon sind gewöhnlicher Verschleiß und Gebrauchsspuren wie z.B. leichte (nicht tiefe) Kratzer, die nicht größer als eine Checkkarte sind oder minimale Beulen von bis zu 2 cm Durchmesser.
(3.) Transport
Aus- und Rückgabe des Vertragsgegenstands sowie etwaiger sonstiger Unterlagen und Zubehör finden am Geschäftssitz von SWOBBEE, derzeit Johann-Hittorf-Straße 8 in 12489 Berlin, statt.
Die Organisation und die Durchführung des Transports zum Vertragspartner und des Rücktransports zu SWOBBEE obliegen dem Vertragspartner. Der Vertragspartner trägt hierbei die Kosten. Jedoch trägt SWOBBEE die Kosten des Rücktransports im Fall einer vorzeitigen Kündigung durch SWOBBEE, es sei denn, SWOBBEE kündigt daneben auch aus wichtigem Grund. Falls SWOBBEE die Rücktransportkosten trägt, so wird der Rücktransport nach Wahl von SWOBBEE entweder
(i) durch den Vertragspartner in Abstimmung mit SWOBBEE oder
(ii) durch SWOBBEE selbst organisiert.
(4.) Sonstige Vereinbarungen
Der Vertragspartner verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, je Vertragsgegenstand den mitgelieferten Akku an einer Swobbee Station oder in dem Mietladegerät von SWOBBEE regelmäßig zu wechseln bzw. zu laden.

10. Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

11. Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

12. Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(3) Handelt der Kunde als Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SWOBBEE.