Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen,
die Kunden bei dem Online-Shop der SWOBBEE GmbH, Johann-Hittorf-Straße
8, 12489 Berlin, tätigen.
(2) Das Angebot in unserem Online-Shop
richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Unternehmer
im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Das nachfolgend unter Ziffer 10. ausgeführte Widerrufsrecht gilt ausdrücklich nur für Verbraucher.
(3)
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen,
wird schon jetzt widersprochen.
(4) Wir betreiben ein Servicetelefon unter der Nr. +49 30 587047040.
Die aktuelle Servicenummer befindet sich auf unserer Webseite www.swobbee.com, auf den von uns betriebenen Swobbee Stations (Akku-Wechsel/-Ladestationen)
und auf der Rückseite unserer RFID-Zugangskarten.
Der Mailkontakt lautet: service@swobbee.com
2. Registrierung als Kunde
(1).
Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, ein eigenes
Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zu unserem Handelssystem
registrieren zu lassen.
Die zur Erstellung des Nutzerkontos
erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß
anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von
Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.
(2). Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(3). Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Vertragsschluss, Preise, Produktangaben und Swobbee-Stationen Bestand
(1)
Mit Abschluss der Bestellung des Kunden in unserem Online-Shop gibt
der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages
ab. Soweit wir anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung
versenden, stellt dies noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
Ein (Miet-/Kauf-)Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die
Annahme des Angebots erklären oder wenn wir die Ware ohne vorherige
ausdrückliche Annahmeerklärung aussondern und an den Kunden versenden.
(2)
Die in unserem Online-Shop angegebenen Preise sind Netto-Preise. Hinzu
tritt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die
Rechnungstellung erfolgt elektronisch. Der Versand der Rechnung erfolgt,
sofern nicht anderweitig vereinbart, per E-Mail.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils angegebenen Versandkosten.
(4)
In unserem Online-Shop angegebene Maße und Gewichte sind immer
Circa-Angaben. Technische Änderungen sowie Farb- oder
Ausstattungsdetailänderungen sind möglich. Solche Abweichungen
berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur
Minderung, es sei denn, dass sich der Vertragsgegenstand dadurch
grundlegend verändert.
(5) Wir übernehmen keine Gewähr für den
(Fort-) Bestand einzelner Swobbee Stations. Die aktuellen Standorte der
Swobbee Stations sind auf einer Karte abrufbar unter: https://admin.swobbee.io/
4. Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) In unserem Online-Shop sind die für den jeweiligen Kunden auswählbaren Zahlungsmethoden jeweils angegeben.
(2) Wenn nicht anders geregelt, sind alle Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten.
(3)
Für den Fall der Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum
Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Kunden reserviert
(„Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des
Kunden erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Kunden
versenden.
(4) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. die
Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer
Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch
übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(5) Gerät der
Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale
in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt
vorbehalten.
(6) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen
Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht
mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort
fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1)
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine
Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht
bestritten wird.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
(3) Wir können ein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Kunden
geltend machen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht
nachkommt.
6. Lieferung, Transportgefahr, Liefertermine
(1)
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf
Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse. Die
Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im
Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die in unserem Angebot ausgewiesenen Lieferfristen sind unverbindlich.
(3)
Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden
über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat.
Handelt der Kunde als Verbraucher, geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den
Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf
den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem
Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
(4) Handelt
der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische
Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die
dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
Handelt
der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit
offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und
den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht
nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder
vertraglichen Mängelansprüche.
(4) Wir werden von unserer Leistung
frei, soweit wir im Rahmen eines kongruenten Deckungsgeschäfts von
unseren Zulieferern selbst nicht rechtzeitig beliefert wurden, es sei
denn, wir haben die Nichtlieferung selbst zu vertreten. Der Kunde wird
über die fehlende Belieferung unverzüglich informiert und die
Gegenleistung unverzüglich erstattet.
(4) Sofern Vorkasse vereinbart
ist, stehen angegebene Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Zahlung. Bei verspäteter Zahlung verschiebt sich der Liefertermin
entsprechend.
(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem
Kunden dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
Zusätzliche Versandkosten gehen zu unseren Lasten. Die Gefahr geht mit
Übergabe der jeweiligen Teillieferung auf den Kunden über. Sofern wir
mit ausstehenden Teilleistungen in Verzug geraten oder uns die Lieferung
ausstehender Teilleistungen nicht möglich ist, ist der Kunde dazu
berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit zu verlangen, sofern
er kein Interesse an der Teillieferung hat.
7. Allgemeine Bestimmungen für Mietverträge
(1) Mietgegenstand
Dem
Vertragspartner wird der Mietgegenstand zur bestimmungsgemäßen Nutzung
überlassen. Eine Nutzung ist nur durch vom Vertragspartner autorisierte
Personen gestattet.
SWOBBEE bleibt Alleineigentümer des
Mietgegenstandes einschließlich Zubehör. Der Vertragspartner darf den
Mietgegenstand nicht an unautorisierte Dritte weitergeben, nicht
übereignen oder dinglich belasten, verkaufen oder verschenken. Eine
Weitervermietung an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Der
Vertragspartner hat – sofern nicht anders vereinbart – keinen Anspruch
auf Überlassung eines bestimmten Exemplars des Mietgegenstandes. SWOBBEE
kann aus jedem Grund auch bei bestehendem Vertrag den Mietgegenstand
durch einen gleichartigen und gleichwertigen oder besseren anderen
Gegenstand austauschen.
(2) Miete, Preisänderungen
Der Mietpreis ist die Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung des Mietgegenstandes.
Die
Miete ist im Nachhinein für den Zeitraum, für den die Miete vereinbart
ist, zu entrichten, eine Monatsmiete am letzten Kalendertag eines
Monats, eine Wochenmiete am letzten Tag der Mietdauer für eine Woche.
Wird
die Miete nicht am festgelegten Termin gezahlt, gerät der
Vertragspartner in Verzug. Ist ein Lastschrifteinzug vereinbart, gilt
ebenfalls Verzug, wenn der Lastschrifteinzugsversuch seitens SWOBBEE im
Fälligkeitszeitpunkt scheitert. Vertragspartner und SWOBBEE können eine
entsprechende Änderung der Miete verlangen,
a) wenn sich die
Bezugspreise, Materialkosten oder der sonstige Aufwand von SWOBBEE im
Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Auftrages nach
Vertragsabschluss ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen,
b) bei einer
Änderung des Umsatz- oder Versicherungssteuersatzes oder bei Einführung
neuer Abgaben für die hiervon betroffenen Mieten.
c) sollte die
Retourenquote des Kunden aufgrund unsachmäßigen Gebrauchs über 50% der
üblichen Retourenquote liegen, ist Swobbee berechtigt den Mietpreis
entsprechend anzupassen.
Soweit nicht abweichend vereinbart, wird das
Entgelt dem Vertragspartner monatlich berechnet und mittels
SEPA-Lastschriftverfahren von SWOBBEE eingezogen.
(3) Kündigung
Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch SWOBBEE gilt auch,
(i) wenn sich die Vermögenslage des Vertragspartners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht,
(ii)
wenn der Vertragspartner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit
der Zahlung der Mietraten oder eines nicht unerheblichen Teils der
Mietraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als
zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Zahlung der Mietraten in Höhe
eines Betrages in Verzug gerät, der die Mietraten für zwei Monate
erreicht.
iii) bei dauerhafter Beschädigung oder fehlerhafte Nutzung des Mietgegenstandes
iv.)
wenn SWOBBEE die Bereitstellung von ausreichenden
Ersatz-Mietgegenständen aufgrund externer Umstände, beispielsweise wegen
der Einstellung der Produktion des jeweiligen Modells, nicht
gewährleistet kann.
Zwingende sonstige gesetzliche Kündigungsrechte bleiben gleichfalls unberührt.
Nach
Beendigung der Vertragslaufzeit gibt der Vertragspartner den
Mietgegenstand sowie etwaige hiermit im Zusammenhang stehende Unterlagen
und Zubehörteile sauber und in einem ordentlichen Zustand unverzüglich
an SWOBBEE zurück. Sollte der Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß
zurückgegeben werden, kann SWOBBEE eine Gebühr für die Reinigung oder
Reparatur bzw. Instandsetzung in Rechnung stellen. Im Falle eines
wirtschaftlichen Totalschadens des Mietgegenstands, kann SWOBBEE eine
Gebühr für den Ersatz und die Entsorgung (externe nachweisbare Kosten
zuzüglich 10% Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch 50 EUR) erheben.
SWOBBEE wird den Vertragspartner darüber und über die Kosten in Kenntnis
setzen.
Die Rückgabe erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, am
Geschäftssitz von SWOBBEE, derzeit in der Johann-Hittorf-Straße 8 in
12489 Berlin, in Absprache mit SWOBBEE.
Sollte die Rückgabe nicht
fristgerecht erfolgen, kann SWOBBEE eine pauschale Gebühr in Höhe der
zweifachen Miete für den Zeitraum erheben, den der Vertragspartner mit
der Rückgabe in Verzug ist.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist
SWOBBEE, außer im Fall einer Kündigung gemäß vorheriger Ziffer iv),
berechtigt, die für die Gesamtmietdauer noch ausstehenden Mieten,
abgezinst mit 3-Monats-EURIBOR zuzüglich 1% zuzüglich eines etwaig
anfallenden Vorfälligkeitsschaden von SWOBBEE als Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Die Beträge werden sofort fällig und
zahlbar.
(4.) Sorgfaltspflichten, Haftung des Vertragspartners
Der
Vertragspartner verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit
dem Mietgegenstand. Dies beinhaltet die ausschließliche Nutzung zum
bestimmungsmäßigen Gebrauch und die ordnungsgemäße Lagerung. SWOBBEE
wird hierzu entsprechende Wartungsvorschriften, Unterlagen bzw. ein
Betriebshandbuch zur Verfügung stellen sowie ggf. eine Einweisung zur
sachgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstands vornehmen, die vom
Vertragspartner schriftlich bestätigt werden muss. SWOBBEE betreibt
hierzu ein Servicetelefon und einen Mailkontakt gemäß Ziffer A. 3. Der
Vertragspartner wird den Mietgegenstand vor Beeinträchtigungen bewahren
und keiner Gefährdung aussetzen sowie dafür sorgen, dass von dem
Mietgegenstand und dessen Nutzung keine Gefährdung ausgeht.
Am
Mietgegenstand dürfen keine technischen oder sonstigen Veränderungen
vorgenommen werden. Optische Veränderungen des Mietgegenstandes, z.B.
Beklebungen, sind nur nach vorheriger Genehmigung von SWOBBEE zulässig.
Der
jeweilige Mietgegenstand ist ausschließlich in der Form zu lagern und
elektrisch zu laden, wie es im Betriebshandbuch ausgewiesen ist oder dem
Vertragspartner auf sonstige Weise mitgeteilt wird. Darüber hinaus
gehende Lagerungsorte sind SWOBBEE in Textform anzuzeigen und vor der
Lagerung genehmigen zu lassen.
Der Vertragspartner haftet für alle
Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mietgegenstand vor Rückgabe an
SWOBBEE zerstört, beschädigt, verändert, verschmutzt, unsachgemäß
gelagert oder geladen wird oder gestohlen wird oder sonst wie
abhandenkommt. Insbesondere haftet der Vertragspartner für Schäden, die
durch unsachgemäße und unrechtmäßige Behandlung des Mietgegenstands
entstehen. Der Vertragspartner haftet dann nicht, soweit er den Schaden
nicht zu vertreten hat und er dies gegenüber SWOBBEE nachweist. SWOBBEE
behält sich vor, den Schaden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%
mindestens jedoch 50 EUR in Rechnung zu stellen.
Bei Verlust einer
RFID-Zugangskarte muss diese von SWOBBEE gesperrt werden und eine neue
aktiviert werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €
fällig.
Soweit Dritte wegen eines unsachgemäßen Gebrauchs des
Mietgegenstands oder einer dadurch bedingt von diesem ausgehenden
Gefährdung Ansprüche gegen SWOBBEE geltend machen, stellt der
Vertragspartner SWOBBEE hiermit auf erstes Anfordern frei, soweit der
fragliche Gebrauch oder die fragliche Gefährdung vor der Rückgabe an
SWOBBEE liegt.
Der Vertragspartner trägt die Kosten für die Abwehr
der Inanspruchnahme von SWOBBEE durch Dritte, die nicht von SWOBBEE
verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
Ansprüche, die
dem Vertragspartner wegen einer Beschädigung oder sonstigen
Beeinträchtigung des Mietgegenstands gegen Dritte zustehen, tritt er an
SWOBBEE ab. Unabhängig hiervon haftet der Vertragspartner jedenfalls
eigenständig gesamtschuldnerisch.
Der Vertragspartner ist
verpflichtet, vor jedem Gebrauch die Mietsache auf offensichtliche
Schäden oder Mängel zu untersuchen und die Funktionsfähigkeit
unverzüglich zu überprüfen. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet,
Verluste, Schäden und Störungen an dem Mietgegenstand sowie geltend
gemachte Ansprüche Dritter auf den Mietgegenstand unverzüglich an
SWOBBEE in Textform oder telefonisch an die Servicenummer (vgl. Ziffer
A. 3.) zu melden.
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Vandalismus,
Wildschaden oder einem sonstigen Fall der Beschädigung durch Dritte hat
der Vertragspartner zusätzlich unverzüglich die Polizei und SWOBBEE
gemäß Ziffer A. 3. zu verständigen.
Siehe ergänzend auch Ziffer B. III. 2.
(5.) Gewährleistung
SWOBBEE
ist verpflichtet, den Mietgegenstand in einem für die Nutzung
geeigneten Zustand zu übergeben. Treten nachträglich Mängel auf, sind
diese vom Vertragspartner SWOBBEE unverzüglich anzuzeigen. SWOBBEE ist
verpflichtet, nach seiner Wahl den Mangel so bald wie möglich zu beheben
oder einen anderen mindestens gleichwertigen Mietgegenstand zur
Verfügung zu stellen.
SWOBBEE trägt alle zur Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, jedoch nicht solche Mehrkosten, die dadurch
entstehen, dass der Mietgegenstand an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort verbracht worden ist, sowie bei unsachgemäßem und
unrechtmäßigem Gebrauch.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der
SWOBBEE auf Schadensersatz für bei Überlassung des Mietgegenstandes
vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
8. Besondere Bestimmungen zu Akku-Mietverträgen –Battery as a Service (“BaaS”)
(1.) Vertragsgegenstand und Haftung
Im
Betriebshandbuch sind die bestimmungsmäßige Nutzung, insbesondere die
technischen Spezifikationen und Einschränkungen des Mietgegenstandes,
sowie die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Lagerung definiert.
Der
Vertragspartner haftet in Höhe einer Selbstbeteiligung von 150 EUR
zzgl. Bearbeitungsgebühr pro Versicherungsfall für alle Schäden, die
dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand oder eine Zugangskarte
vor der Rückgabe an SWOBBEE zerstört, beschädigt, verändert oder
gestohlen wird oder sonst wie abhandenkommt. Insbesondere haftet der
Vertragspartner für Schäden, die durch unrechtmäßige oder unsachgemäße
Behandlung des Vertragsgegenstands entstehen. Schäden beinhalten
beispielhaft – nicht abschließend – folgende Sachverhalte:
- Fallenlassen des Akkus
- Tiefenentladung des Akkus
- Ladung des Akkus mit einem falschen Ladegerät
- Eigene Reparatur oder Öffnung des Akkus
- Nichtmeldung einer Störung an der Batterie
(2.) Mietdauer, Kündigung
Die
Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot. Die Kündigung hat mit einer
Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich zu erfolgen. Eine
ordentliche Kündigung vor Ablauf der Vertragsdauer ist ausgeschlossen.
Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag revolvierend automatisch
jeweils um die gleiche Zeit der ersten Mietdauer stillschweigend.
(3.) Aufladung und Austausch von Akkus
a. Kompatible Akkus mit der Swobbee Station
Die
Kompatibilität der Akkus ergibt sich aus dem Angebot. Während der
Laufzeit des Vertrages kann die Kompatibilität der Akkus per Nachtrag
zum Angebot erweitert werden. Mietakkus, die mit der Swobbee Station
kompatible sind, sind folgendermaßen zu behandeln:
Die Swobbee
Stationen sind der ausschließliche Lagerungs- und Ladungspunkt dieser
Akkus, falls nicht, im Ausnahmefall schriftlich, anderweitig vereinbart,
wie zum Beispiel in einem Mietladegerät von SWOBBEE.
Der
Vertragspartner erkennt an, dass die Verfügbarkeit von voll aufgeladenen
Mietakkus von der Nutzungsfrequenz der Swobbee Stationen abhängt.
SWOBBEE übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit von
voll aufgeladenen Mietakkus an den Swobbee Stationen, bemüht sich
jedoch, die Akkus immer in einem Ladezustand von mindestens 75% zur
Verfügung zu stellen.
Die Zugangsberechtigung zu den Swobbee
Stationen erfolgt mittels einer App oder RFID-Zugangskarte, die auf den
autorisierten Vertragspartner bzw. dessen autorisierte Personen kodiert
ist und zu Beginn der Vertragslaufzeit an diesen ausgehändigt wird. Mit
der Zugangskarte kann der Vertragspartner die Swobbee Station öffnen und
leere Mietakkus laden oder, abhängig von deren Verfügbarkeit, gegen
geladene Mietakkus tauschen. Weitere RFID-Zugangskarten oder App-Zugänge
können gegen zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,00 € ausgegeben
werden.
Es können für den Vertragspartner beziehungsweise dessen
autorisierte Personen mehrere Zugangskarten oder App-Zugänge ausgestellt
werden. Der Vertragspartner steht für das Verhalten dieser Nutzer
vollumfänglich sowie für sein eigenes Verhalten ein. Sollte der
Vertragspartner die Möglichkeit haben durch einen Administrator-Account
eigene App-Zugänge zu erstellen, so steht er auch für diese App-Zugänge
ein und haftet für diese.
Sobald eine Swobbee Station im Umkreis von 3
km von der Vertragsadresse des Vertragspartners eingerichtet wird, ist
ein von SWOBBEE gemietetes Ladegerät an SWOBBEE unverzüglich
herauszugeben und die Ladung über die Swobbee Station durchzuführen. Der
Tarif wird automatisch, ohne weitere Ankündigung, angepasst.
Gegenstand
des Vertragsverhältnisses zwischen SWOBBEE und Vertragspartner ist der
Zugang zu und die Nutzung der in den Swobbee Stationen verteilten
Mietakkus gegen Entgelt.
SWOBBEE übernimmt keine Gewähr für den
(Fort-) Bestand einzelner Swobbee Stations. Die aktuellen Standorte der
Swobbee Stations sind auf einer Karte abrufbar unter: https://admin.swobbee.io/
b. Sonstige Mietakkus
Sämtliche
nicht ausdrücklich unter Ziffer 3a aufgeführte Akkus gelten als
sonstige Mietakkus. Sonstige Mietakkus sind ausschließlich über die
hierfür von SWOBBEE zur Verfügung gestellten Mietladegeräte aufzuladen -
falls nicht, im Ausnahmefall schriftlich, anderweitig vereinbart.
SWOBBEE
behält sich vor, die Swobbee Stationen für weitere Mietakkus kompatibel
zu machen. Sofern der Vertragspartner einen sonstigen Mietakku mietet,
dessen Kompatibilität mit den Swobbee Stationen geändert hat, wird
SWOBBEE den Vertragspartner informieren. Danach gelten für diese
Mietakkus automatisch zwingend die vorbezeichneten Bestimmungen Ziffer
3a. Es gelten automatisch die für die Nutzung der Swobbee Stationen
gültigen Tarife bis zu einer Überschreitung des entsprechenden
Nutzungsvolumens gilt zunächst automatisch der Basic Tarif.
9. Besondere Bestimmungen zu sonstigen Mietverträgen – SWOBBEE Leihgeräte
(1.) Vertragsgegenstand
SWOBBEE
vermietet sonstige Leihgeräte, wie z.B. (motorisierte) Fahrzeuge,
E-Bikes (nachfolgend nur „Fahrzeuge“ genannt) oder auch Ladegeräte für
Akkus. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen SWOBBEE und
Vertragspartner ist dieser Leihgeräte.
(2.) Sorgfaltspflichten des Vertragspartners
Der
Vertragspartner haftet in Höhe einer Selbstbeteiligung von 350,00 € für
alle Schäden, die dadurch entstehen, dass der Vertragsgegenstand vor
der Rückgabe an SWOBBEE zerstört, beschädigt, verändert oder gestohlen
wird oder sonst wie abhandenkommt. Insbesondere haftet der
Vertragspartner für Schäden, die durch unsachgemäße oder unrechtmäßige
Behandlung des Vertragsgegenstands entstehen.
Der Vertragspartner hat
den Vertragsgegenstand beim Abstellen gegen Diebstahl oder unbefugte
Nutzung zu sichern. Bei einem Fahrzeug muss der Vertragspartner immer
die Lenkradsperre aktivieren.
Der Vertragspartner hat für die
notwendige Wartung, Pflege und Instandsetzungsarbeiten am
Vertragsgegenstand zu sorgen und die Kosten dafür im Rahmen seiner
Eigenbeteiligung zu tragen. Vom Vertragspartner verursachte Schäden sind
im Rahmen seiner Eigenbeteiligung und innerhalb der Mietdauer zu
beseitigen. Ausgenommen davon sind gewöhnlicher Verschleiß und
Gebrauchsspuren wie z.B. leichte (nicht tiefe) Kratzer, die nicht größer
als eine Checkkarte sind oder minimale Beulen von bis zu 2 cm
Durchmesser.
(3.) Transport
Aus- und Rückgabe des
Vertragsgegenstands sowie etwaiger sonstiger Unterlagen und Zubehör
finden am Geschäftssitz von SWOBBEE, derzeit Johann-Hittorf-Straße 8 in
12489 Berlin, statt.
Die Organisation und die Durchführung des
Transports zum Vertragspartner und des Rücktransports zu SWOBBEE
obliegen dem Vertragspartner. Der Vertragspartner trägt hierbei die
Kosten. Jedoch trägt SWOBBEE die Kosten des Rücktransports im Fall einer
vorzeitigen Kündigung durch SWOBBEE, es sei denn, SWOBBEE kündigt
daneben auch aus wichtigem Grund. Falls SWOBBEE die Rücktransportkosten
trägt, so wird der Rücktransport nach Wahl von SWOBBEE entweder
(i) durch den Vertragspartner in Abstimmung mit SWOBBEE oder
(ii) durch SWOBBEE selbst organisiert.
(4.) Sonstige Vereinbarungen
Der
Vertragspartner verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, je
Vertragsgegenstand den mitgelieferten Akku an einer Swobbee Station oder
in dem Mietladegerät von SWOBBEE regelmäßig zu wechseln bzw. zu laden.
10. Haftung
(1)
Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für
leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen
gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften
wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen
(Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe
nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit
deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
11. Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
12. Schlussbestimmungen
(1)
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen
nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(3)
Handelt der Kunde als Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SWOBBEE.